Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld erhältst du während des Mutterschutzes. Dies ist die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt deines Kindes bzw. dem errechneten Geburtstermin.

Du erhältst hierfür rechtzeitig eine Bescheinigung von deiner/deinem Frauenärzt*in. Mit dieser kannst du bei deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen.

Schwangere und Mütter, die zuvor nicht gearbeitet haben, bekommen kein Mutterschaftsgeld, sondern weiter Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) und ab Geburt Elterngeld.

Wenn du zuvor aber gearbeitet hast, bekommst du Mutterschaftsgeld, abhängig von der Höhe des Einkommens, welches du hattest. Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld erhältst du den Arbeitgeberzuschuss von deinem Arbeitgeber (dieser kann sich das Geld erstatten lassen). So hast du keine finanziellen Nachteile, sondern insgesamt genauso viel Geld wie vor dem Mutterschutz. Nach den acht Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, kannst du dann Elterngeld bekommen, also ab dem 3. Lebensmonat deines Kindes. Elterngeld wird dann aber trotzdem ab der Geburt beantragt.

Eine Übersicht zu Anlaufstellen in Deiner Region findest in der Adressbox.