
gemeinsames Sorgerecht
Das Sorgerecht wird auch elterliche Sorge genannt. Es legt fest, wer für das Kind Entscheidungen treffen darf. Meist sind dies die Eltern.
Wenn du unverheiratet oder geschieden und alleinerziehend bist, erhältst du das alleinige Sorgerecht. Das heißt du allein als Mama kannst und musst die Angelegenheiten deines Kindes regeln. Zum Beispiel den Kinderarzt auswählen, Kindergeld beantragen, einen Kindergartenplatz suchen etc.
Bei verheirateten Eltern erhalten automatisch beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, das heißt sie treffen zusammen Entscheidungen rund um das Baby.
Etwas schwieriger ist es, wenn du nicht verheiratet bist oder wieder getrennt. Der Vater erhält nicht automatisch das Sorgerecht, sondern muss eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben, wenn er auch Mitbestimmungsrecht haben möchte. Dies kann sowohl vor der Geburt, als auch nach der Geburt erledigt werden. Hierzu müssen beide Eltern zum Jugendamt gehen und ein Schriftstück unterschreiben. Vorher erhältst du aber natürlich eine Beratung und Belehrung, denn für einen kleinen Menschen sorgen zu wollen, ist eine große Verantwortung.
Wenn du denkst, dass der Vater dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, lass dich gerne im Jugendamt beraten.
Achtung: Wenn Du entbindest und zwar getrennt, aber noch nicht geschieden bist, dein Noch-Ehemann aber nicht der leibliche Vater ist, wird er trotzdem automatisch als Vater eingetragen. Er muss die Vaterschaft dann „anfechten“.
Die Sorgerechtsstellen in Deiner Region findest Du in der Adressbox.
