Beantragung Kitaplatz

Damit dein Kind mit anderen Kindern in Kontakt kommt, spielt und lernt und damit du auch wieder für dich, deine Erledigungen und eventuell auch einen Arbeitsplatz hast, hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in der Kinderkrippebzw. im Kindergarten. Die meisten Kinder gehen nach dem ersten Geburtstag oder kurz davor in die Krippe (einen rechtlichen Anspruch hast du aber auch schon vorher) und etwa ab dem dritten Geburtstag in den Kindergarten.

Einen Kita- Platz kannst du ein Jahr im Voraus suchen. Soll dein Kind zum 1. Geburtstag in den Kindergarten eingewöhnt werden, beginne am besten schon kurz nach der Geburt mit der Platzsuche. Unter Eingewöhnungversteht man die langsame Gewöhnung deines Kindes an den Besuch des Kindergartens und die Trennung von Mama und Papa. Plane hierfür ausreichend Zeit ein, falls du vor hast im Anschluss wieder arbeiten zu gehen. Manche Kinder gehen sofort gerne in die Kinderkrippe, manchen fällt es etwas schwerer. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo und das ist ok, vergiss das nicht!

Wenn du einen Kindergarten- oder Krippenplatz für dein Kind benötigst, gibt es in Deiner Region folgende Möglichkeit, siehe Adressbox.

Bevor du den Betreuungsvertrag unterschreibst, solltest du dir die Kita anschauen und entscheiden ob sie dir gefällt und zu deinem Kind passt. Lass dir erklären wie die Erzieher*innen und Pädagog*innen dort arbeiten, wie der Tagesablauf aussieht oder die Essenverpflegung funktioniert.

Ein kleiner Tipp noch am Rande: Falls du Gelder vom Jobcenter erhältst, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, kannst du dich beim Jugendamt vom Elternbeitrag befreien lassen, also von der Gebühr, die du für den Kita- Besuch deines Kindes zahlen musst.